Causa (Recht)
Causa [lateinisch »Grund«, »Ursache«] die, -/...sae, Recht:
der Rechtsgrund (für eine Vermögensverschiebung), namentlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger einer Leistung und dem Leistenden, welche die Leistung zwischen ihnen rechtfertigt (z. B. bilden Kauf- oder Schenkungsverträge die Causa für eine erfolgte Zahlung oder Übereignung). Wer etwas ohne Rechtsgrund (»sine causa«) erlangt hat, ist in der Regel zur Herausgabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe