Bundeszwang

Bundeszwang, die früher als Bundesexekution (Reichsexekution) bezeichnete Zwangsgewalt, die in Deutschland dem Bund zusteht, um ein Land, das die ihm als Bundesglied nach dem Grundgesetz oder den Bundesgesetzen gegenüber dem Bund oder einem anderen Bundesland obliegenden Pflichten nicht erfüllt, mit den notwendigen Maßnahmen zur Pflichterfüllung anzuhalten (Artikel 37 GG).

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