Wahl
Der Bundestagspräsident oder die Bundestagspräsidentin wird nach Artikel 40 des Grundgesetzes vom Bundestag gewählt. Dies geschieht zu Beginn einer Wahlperiode, also beim ersten Zusammentreffen der Abgeordneten nach einer Bundestagswahl. Diese Sitzung heißt »konstituierende Sitzung«. Der Bundestag wählt auch die Bundestags-Vizepräsidentinnen und -Vizepräsidenten. Alle müssen Mitglieder des Bundestags sein.
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