Bibliotheksabgabe

Bibliotheksabgabe, Bibliotheksgroschen, heute meist Bibliothekstantieme oder Ausleihtantieme [tã-, tan-],

die von den öffentlichen Bibliotheken an die Verwertungsgesellschaften (VG) der Urheber und Verleger (VG Wort, VG Bild/Kunst, GEMA) zu leistende urheberrechtliche Vergütung für die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Schallplatten, CD, DVD und Videofilmen an das Publikum (§ 27 Absatz 2 UrhG). Schuldner sind die Träger der Bibliotheken (Bund, Länder, Gemeinden

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