Berufshilfe

Berufshilfe, frühere Bezeichnung für die berufsfördernden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die einem Versicherten nach einem Arbeitsunfall zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes gewährt wurden. Nach § 35 SGB VII erbringt der Unfallversicherungträger jetzt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33 bis 38 SGB IX sowie in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 40,

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