Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, ein Teil der Leistungen, die zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach den §§ 49 ff. SGB IX erbracht werden.
Sie umfassen 1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen, 2. Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung, 3. berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch den Erwerb eines erforderlichen schulischen Abschlusses, 4. berufliche Ausbildung, 5. Übergangsgeld und 6. sonstige Hilfen.
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