Begleitpapiere
Begleitpapiere, beim Frachtgeschäft die zur Erfüllung der Zoll-, Steuer- und sonstigen Verwaltungsvorschriften vor Ablieferung des Guts an den Empfänger erforderlichen Papiere. Der Absender haftet dem Frachtführer für Folgen, die wegen Fehlen, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Begleitpapiere entstehen (§ 414 HGB).
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