bedingte Kapitalerhöhung
bedingte Kapitalerhöhung, Erhöhung des Grundkapitals einer AG durch Entgegennahme neuer Einlagen, bei der die effektive Kapitalzuführung von der Ausübung von Bezugs- oder Umtauschrechten abhängig ist. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nach § 192 Absatz 2 Aktiengesetz nur bei Fusionen sowie bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien und Wandelschuldverschreibungen Anwendung finden. Der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe