Bank deutscher Länder

Bank deutscher Länder, Abkürzung BdL,

am 1. 3. 1948 durch das Militärregierungsgesetz Nummer 60 geschaffene unabhängige Notenbank für die britische, amerikanische und französische Besatzungszone mit einem Grundkapital von 100 Mio. DM, das im Besitz der rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken (LZB) war (zweistufiges Zentralbanksystem). Die BdL hatte den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und war gesetzlich

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