Reichsbank

Reichsbank, Deutsche Reichsbank,

die Zentralnotenbank des Deutschen Reichs, gegründet durch das Bankgesetz vom 14. 3. 1875, Sitz: Berlin. Die Leitung lag beim Reichskanzler und beim Reichsbankdirektorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt wurde. Die Reichsbank besaß das Recht der Ausgabe von Banknoten. Mindestens ein Drittel der umlaufenden Noten musste durch

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