Ausschuss (Staatsrecht)

Vermittlungsausschuss

In Deutschland wirken die 16 Bundesländer durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Zu manchen Bundesgesetzen muss der Bundesrat zwingend zustimmen, damit sie in Kraft treten können. Das ist z. B. so, wenn ein neues Gesetz mit hohen Ausgaben für die Bundesländer verbunden ist. Solche Gesetze

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