Untersuchungsausschuss
Hin und wieder entsteht der Verdacht, dass z. B. eine Bundesministerin bzw. ein Bundesminister oder andere Verantwortliche falsch gehandelt haben. Um das klarzustellen, kann ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der die Hintergründe beleuchtet. Wird der Antrag auf Bildung eines Untersuchungsausschusses von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten unterstützt, muss der Ausschuss
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