Sonderausschuss
Wenn zu einem aktuellen Problem möglichst schnell Entscheidungen getroffen werden sollen, kann der Bundestag vorübergehend einen Sonderausschuss einsetzen. Einen solchen gab es beispielsweise Anfang des Jahrhunderts, als der Länderfinanzausgleich neu geordnet werden sollte. Beim Länderfinanzausgleich unterstützten die finanzstarken Bundesländer die finanzschwachen Bundesländer durch Ausgleichszahlungen.
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