ausschließliche Wirtschaftszone
ausschließliche Wirtschaftszone, Abkürzung AWZ,
ein jenseits der Territorialgewässer gelegenes und an diese angrenzendes Gebiet, das einer besonderen Rechtsordnung unterliegt. Die Rechte und Hoheitsbefugnisse des jeweiligen Küstenstaates und die Rechte und Freiheiten anderer Staaten werden durch die UN-Seerechtskonvention von 1982 (in Kraft seit 1994) geregelt. In der ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat souveräne Rechte zum
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