Territorialgewässer
Territorialgewässer, vor einer Küste liegende Meeresteile, die nicht zur hohen See, sondern zum Staatsgebiet des Uferstaates gehören. Seit Inkrafttreten (16. 11. 1994) der Seerechtskonvention vom 10. 12. 1982 amtlich als Küstenmeer bezeichnet, zulässige Synonyme sind »Küstengewässer« oder »Territorialgewässer«.
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