Asperationsprinzip

Asperationsprinzip [lateinisch asperatio »Verschlimmerung«],

im Strafrecht ein die Höhe des Strafmaßes mitbestimmender Grundsatz. Hat ein Täter wegen mehrerer selbstständiger Straftaten, die gemeinsam abgeurteilt werden, mehrere Freiheits- oder Geldstrafen verwirkt, wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet, § 54 StGB.

Quellenangabe

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