Rechtsgrundlagen
Das Apothekenwesen ist durch das – Apothekengesetz in der Fassung vom 15. 10. 1980 (mit Änderungen) bundeseinheitlich geregelt. Danach obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
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