Cassis-de-Dijon-Prinzip
Cassis-de-Dijon-Prinzip, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen französischen Likörs in Deutschland zurückgehende Regelung über den Warenverkauf innerhalb der EU. Die deutschen Behörden verboten damals den Import des Likörs, weil der Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entsprach. Der Klage des
Informationen zum Artikel
Quellenangabe