Anteilschein

Anteilschein, Investmentzertifikat,

verbriefter Anteil an einem Investmentfonds. Der Anteilschein kann den (jeweiligen) Besitzer (Inhaberpapier) oder eine bestimmte Person (Namenspapier, Rektapapier) als anteilsberechtigt ausweisen. Der Wert eines Anteilscheins ergibt sich aus dem Gesamtwert des Sondervermögens (Fonds), geteilt durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Der Wert des Fonds wird aufgrund der jeweiligen Börsenkurse

Quellenangabe

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