Anerkennung (Recht)

Anerkennung, Recht:

im Familienrecht die Anerkennung der Vaterschaft (nicht eheliche Kinder).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.