Affidavit (Recht)

Affidavit [englisch, zu mittellateinisch affidare »versichern«, »versprechen«] das, -s/-s, Recht:

im angloamerikanischen Rechtsverkehr die schriftliche freiwillige Erklärung über Tatsachen, die vor einer zur Abnahme befugten Person abgegeben und durch Eid oder eidesstattliche Versicherung bekräftigt wird. Das Affidavit dient im Gerichtsverfahren besonders zum Beweis von Tatsachen, die nicht durch mündliche Zeugenaussagen vor Gericht belegt werden können. Bestimmte Verfahrensakte oder -anträge, z.

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