Abschleppen.
Abschleppen. Im Straßenverkehr ist das Abschleppen eines betriebsunfähigen oder verkehrsunsicheren Kraftfahrzeugs vom Pannenort oder Standplatz zulässig. Abschleppen auf der Autobahn ist nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge Warnblinklicht einschalten (§ 15 a Straßenverkehrsordnung). Zum Abschleppen eines Fahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis des abschleppenden Fahrzeugs,
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