österreichische Bundesarbeitskammer

österreichische Bundesarbeitskammer, Abkürzung BAK, bis 1992 Österreichischer Arbeiterkammertag, gesetzliche Interessenvertretung.

Dachorganisation der neun in den österreichischen Bundesländern existierenden gesetzlichen Vertretungen der Arbeiter und Angestellten (»Arbeiterkammern«), denen alle Arbeitnehmer(innen) in Österreich (Ausnahmen: Beamte der Hoheitsverwaltung, Unternehmensführer) kraft Gesetzes als Mitglieder angehören. Die Arbeiterkammern vertreten die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer(innen) in Staat und Verwaltung sowie im System der

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