österliche Zeit (katholisches Kirchenrecht)
österliche Zeit, katholisches Kirchenrecht:
die Zeit, in der der jährlichen Pflicht zum Kommunionempfang genügt werden muss; gemäß dem Codex Iuris Canonici von 1917 von Palmsonntag bis zum 1. Sonntag nach Ostern (»Weißer Sonntag«), nach neuem Kirchenrecht (1983) nicht näher bestimmt. Die deutschen Bischöfe haben in einer Weisung zur Bußpraxis (1978) die österliche Zeit von
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