öffentliches Vermögen
öffentliches Vermögen, das Vermögen des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung), auch als Staatsvermögen bezeichnet. Gemäß der öffentlichen Vermögensrechnung des Bundes wird unterschieden: allgemeines Verwaltungsvermögen (auch Verwaltungsvermögen im engeren Sinn), das sind die Vermögensteile (v. a. bebaute Grundstücke), die den Verwaltungsvollzug ermöglichen; Sachen im Gemeingebrauch, die der
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