öffentliches Interesse

öffentliches Interesse, im Recht, besonders im öffentlichen Recht (z. B. § 80 Verwaltungsgerichtsordnung: Beseitigung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt durch Anordnung seines sofortigen Vollzugs im öffentlichen Interesse) und Strafprozessrecht (z. B. § 153 StPO: Einstellung der Strafverfolgung bei geringer Schuld des Täters, es sei

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