Zweispurigkeit des Strafrechts

Zweispurigkeit des Strafrechts, die Regelung, dass strafbare Handlungen nicht nur Strafen, sondern neben ihnen oder an ihrer Stelle auch vom Verschulden des Täters unabhängige, an dessen Gefährlichkeit anknüpfende Maßregeln der Besserung und Sicherung nach sich ziehen können.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.