Zweispurigkeit des Strafrechts
Zweispurigkeit des Strafrechts, die Regelung, dass strafbare Handlungen nicht nur Strafen, sondern neben ihnen oder an ihrer Stelle auch vom Verschulden des Täters unabhängige, an dessen Gefährlichkeit anknüpfende Maßregeln der Besserung und Sicherung nach sich ziehen können.
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