Denomination (Aktienrecht)

Denomination [zu lateinisch denominare »benennen«] die, -/-en,  Aktienrecht:

die ordentliche Kapitalherabsetzung des Grundkapitals einer AG durch Minderung der Aktiennennbeträge; ein Mindestnennwert von 1 € pro Aktie darf nicht unterschritten werden.

Quellenangabe

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