Recht
Nach der Verfassung vom 27.2.2005 (in Kraft seit 1.1.2006) übt der auf 4 Jahre nach Proporzverfahren gewählte Kantonsrat (180 Mitglieder) die Gesetzgebung aus. Verfassungsänderungen und Steuergesetze unterliegen dem obligatorischen Referendum. Auf Begehren von 3 000 Stimmberechtigten oder 45 Mitgliedern des Kantonsrates können Gesetze und Konkordate über Gegenstände, die der Gesetzesform
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