Zurechnungszeit

Zurechnungszeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung die Zeit, die bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 59 SGB VI). Zurechnungszeiten sollen zur Sicherung einer ausreichenden Rente beitragen. Die

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