Zulassung
Zulassung, die von gesetzlichen Voraussetzungen abhängige Eröffnung des Zugangs zu einem beruflichen oder gewerblichen Betätigungsfeld (zum Studium, zu Prüfungen, als Rechtsanwalt, Approbation), zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder die Freigabe von Produkten (von Arzneimitteln, von Kfz). Zulassungsbeschränkungen müssen vor der Berufs- und Gewerbefreiheit Bestand haben. Prozessrechtlich bedürfen Rechtsmittel (Berufung, Revision) neuerdings
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