Recht
Nach der Verfassung vom 31.1.1894 (mehrfach revidiert) liegt die Gesetzgebung beim Kantonsrat, dessen mindestens 70 und höchstens 80 Mitglieder nach dem Proporzverfahren auf 4 Jahre gewählt werden. Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum; 2 000 Stimmbürger können die Revision der Verfassung sowie den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Gesetzes
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