Zug

Recht

Nach der Verfassung vom 31.1.1894 (mehrfach revidiert) liegt die Gesetzgebung beim Kantonsrat, dessen mindestens 70 und höchstens 80 Mitglieder nach dem Proporzverfahren auf 4 Jahre gewählt werden. Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum; 2 000 Stimmbürger können die Revision der Verfassung sowie den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Gesetzes

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.