Zuckersteuer
Zuckersteuer, Verbrauchsteuer auf Rüben-, Rohr-, Stärke- und Fruchtzucker, in Deutschland zum 1. 1. 1993 abgeschafft. – Nach EU-Recht müssen die Hersteller von Zucker, Isoglucose und Insulinsirup zur Finanzierung der Kosten der Überschussproduktion eine Produktionsabgabe für Zucker entrichten (Zuckermarktordnung der EU).
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