Zinsabschlag

Zins|abschlag, Bezeichnung für den durch das Zinsabschlagsgesetz zum 1. 1. 1993 eingeführten zusätzlichen steuerlichen Quellenabzug bei bestimmten, bisher nicht der Kapitalertragsteuer unterliegenden Einkünften aus Kapitalvermögen. Seit 2009 wird der Zinsabschlag in Form der Abgeltungssteuer berechnet.

Quellenangabe

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