Recht
Im Zivilrecht kann die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf Vertrag (Vertragszins) oder Gesetz (gesetzlicher Zins), z. B. beim Schuldnerverzug, beruhen. Unerheblich ist dabei, welche Bezeichnung die Parteien für die Vergütung überlassenen Kapitals wählen; so sind beim Teilzahlungs- bzw. Ratenkredit auch die »Kreditgebühren« Zinsen, die bei der Berechnung des
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