Zeitwert

Zeitwert, Gegenwartswert,

Wert, den Vermögensgegenstände und Schulden zu dem Zeitpunkt haben, für den die Bewertung vorgenommen wird. Für die Bewertung in der Bilanz ist nach § 252 HGB der Zeitwert zu dem Zeitpunkt maßgeblich, für den die Bilanz aufgestellt wird. Er darf jedoch gemäß dem Niederstwertprinzip nicht über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Quellenangabe

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