Zahltag

Zahltag, im Arbeitsrecht Tag der Barzahlung des Arbeitsentgelts nach Vereinbarung, betrieblicher Übung oder Fälligkeit, heute häufig im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer Überweisung auf ein Bankkonto. Im Wechselrecht der in der Wechselurkunde angegebene Tag der Zahlung, der Fälligkeitstag, Verfalltag.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.