Wissenschaftsfreiheit

Wissenschaftsfreiheit, zusammenfassende Bezeichnung für die in Artikel 5 Absatz 3 GG als Grundrecht gewährte, als besondere Ausprägung der Meinungs- und Gedankenfreiheit normierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre vor staatlichen Eingriffen. Die Wissenschaftsfreiheit umschließt zum einen das Recht des einzelnen Wissenschaftlers auf wissenschaftliche Betätigung, d. h. auf alles, was

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