Wirtschaftsverfassung
Wirtschaftsverfassung, im verfassungsrechtlichen Sinn Bezeichnung für die in der Verfassung verankerten normativen Aussagen über das Wirtschaftsleben. Sie können – sofern die Verfassung sich überhaupt dazu äußert – eine Gesamtentscheidung über ein bestimmtes Wirtschaftssystem enthalten oder sich in einzelnen Regelungen erschöpfen. Das Grundgesetz ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts »wirtschaftspolitisch neutral«
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