Wirtschaftsgebiet

Wirtschaftsgebiet, Geltungsbereich des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 4 AWG); die österreichischen Gebiete Jungholz/Tirol und Mittelberg/Kleinwalsertal gelten als Teil des Wirtschaftsgebiets. Alle Gebiete außerhalb des Wirtschaftsgebiets gelten als fremde Wirtschaftsgebiete; für das Verbringen von Sachen und Elektrizität gilt die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein als Teil fremder Wirtschaftsgebiete. Das Zollgebiet der EG

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.