Wildbann

Wildbann, im deutschen Recht des Mittelalters die Befugnis, bestimmte Gebiete (Bannforsten) unabhängig vom Eigentum daran für die Jagd zu nutzen und andere davon auszuschließen sowie Übertretungen mit dem Bann zu ahnden. Der Wildbann stand zunächst dem König zu, etwa ab dem 13. Jahrhundert ging er auch auf die Landesherren

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