Wiederverheiratungsklausel

Wiederverheiratungsklausel, Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament, dass bei einer Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten der auf diesen übergegangene Nachlass dem Schlusserben, in der Regel den Kindern, zufallen soll (so meist im Berliner Testament, § 2269 BGB). Gegen die Zulässigkeit solcher Klauseln bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, die rechtliche Konstruktion kann im Einzelfall

Quellenangabe

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