Werkverkehr

Werkverkehr, die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens gemäß § 1 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Bei der Beförderung darf es sich nur um eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens handeln. Besondere wirtschaftliche Bedeutung hat der Werkverkehr im Straßengüterverkehr (Güterverkehr). Im Gegensatz zum gewerblichen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.