Weichbild
Weichbild [mittelhochdeutsch wich »Siedlung«, bilida »Recht«],
ursprünglich das mittelalterlichen Städten und Märkten im Unterschied zur ländlichen Umgebung eigene Ortsrecht, später dann auch der Geltungsbereich dieses Rechts; in Niedersachsen konnte Weichbild auch Bezeichnung für einen Flecken sein.
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