Wareneingangsbuch
Waren|eingangsbuch, Nebenbuch der kaufmännischen Buchführung zur Erfassung der eingekauften Waren bei gewerblichen Unternehmen gemäß § 143 Abgabenordnung. Es muss über Art, Preis, Tag des Eingangs der Ware und das Datum der Rechnung sowie Name und Anschrift des Lieferers Auskunft geben und ist zehn Jahre lang aufzubewahren. Das Wareneingangsbuch ist
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