Wahrheitspflicht

Wahrheitspflicht, die Pflicht der Parteien im Prozess, ihre Erklärungen über Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig (Vollständigkeitspflicht) abzugeben. Wider besseres Wissen behauptete Tatsachen sind bei der Entscheidung nicht zu beachten. Die Wahrheitspflicht gilt im Zivilprozess (§ 138 ZPO) und anderen Verfahrensordnungen mit Ausnahme des Strafverfahrens, wo es einem Beschuldigten freisteht, sich

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