Prozesslüge (Recht)
Prozesslüge, Recht:
Vorbringen wissentlich falscher Prozessbehauptungen. Im Zivilprozess trifft beide Parteien die Rechtspflicht, ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben (§ 138 ZPO). Eine Prozesslüge ist unter Umständen als Prozessbetrug gegenüber dem Gericht zu werten und kann nach § 263 StGB strafbar sein (Betrug). Im Strafverfahren muss dem
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