Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login
Völkerstrafrecht

Völkerstrafrecht im weiteren Sinne

Zum Völkerstrafrecht im weiteren Sinne zählen auch die internationalen Delikte (lateinisch »delicta iuris gentium«), deren Strafverfolgung den Staaten gemäß ihrer innerstaatlichen Strafrechtsordnung obliegt. Vertraglich festgelegte internationale Delikte sind u. a.: Beschädigung unterseeischer Kabel (14.3.1884), Mädchenhandel (4.5.1910), Sklavenhandel (25.9.1926, ergänzt 7.9.1956), Geldfälschung (20.4.1929), Völkermord (9.12.1948), Kriegsverbrechen (Genfer Konventionen vom 12.8.1949 mit Zusatzprotokoll

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.