Völkerstrafgesetzbuch
Völkerstrafgesetzbuch, Abkürzung VStGB, auf der Grundlage des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs entwickeltes deutsches Gesetz vom 26. 6. 2002, in Kraft seit 30. 6. 2002, das Delikte gegen das Völkerrecht unter Strafe stellt.
Verbrechen gegen das Völkerrecht gemäß VStGB sind Völkermord (§ 6), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7) und Kriegsverbrechen (§§ 8–12). Die Verfolgung von Verbrechen nach dem VStGB und die Vollstreckung der ihretwegen verhängten Strafen verjähren nicht (§ 5 VStGB). Verbrechen nach dem VStGB können auch dann vor deutschen Gerichten verhandelt werden, wenn die
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