Begriffsgeschichte
Der dem lateinischen »praeiudicium« nachgebildete Begriff Vorurteil entstammt ursprünglich dem juristischen Sprachgebrauch; er bezeichnete ein gerichtliches Urteil, das dem endgültigen Urteil vorausging. Seit Beginn des 18. Jahrhunderts wird dann der Terminus Vorurteil in weiteren Zusammenhängen im heutigen Sinne gebraucht.
Quellenangabe
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